Publizistischer Kodex – BEHÖRDENBLICK
1. Wahrheit, Genauigkeit und Sorgfaltspflicht
Behördenblick verpflichtet sich zu einer präzisen, faktenbasierten und sorgfältigen Berichterstattung. Alle Informationen werden vor der Veröffentlichung:
- geprüft
- kontextualisiert
- nachvollziehbar dargestellt
- mit geeigneten Quellen belegt
Fehler werden offen, zeitnah und transparent korrigiert. Diese Grundsätze orientieren sich an den Standards des Schweizer Presserats und der SRG SSR.
2. Unabhängigkeit und redaktionelle Integrität
Redaktionelle Entscheidungen erfolgen unabhängig von:
- politischen Interessen
- wirtschaftlichen Einflüssen
- persönlichen Beziehungen
- externem Druck
Behördenblick nimmt keine Vorteile, Geschenke oder Gefälligkeiten an, die die Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Kooperationen oder Interessenkonflikte werden transparent offengelegt.
3. Fairness, Respekt und Nicht-Diskriminierung
Berichterstattung erfolgt respektvoll, sachlich und ohne Vorverurteilung. Behördenblick verpflichtet sich zu:
- fairer Darstellung aller Beteiligten
- Vermeidung diskriminierender Sprache
- sorgfältigem Umgang mit sensiblen Themen
- Wahrung der Menschenwürde
Diese Prinzipien entsprechen den Richtlinien des Schweizer Presserats und der NZZ.
4. Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre
Persönlichkeitsrechte werden respektiert. Sensible Daten werden nur veröffentlicht, wenn:
- ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht
- die Informationen für das Verständnis eines Falls notwendig sind
Privatpersonen geniessen besonderen Schutz. Bei Betroffenen in laufenden Verfahren wird Zurückhaltung geübt.
5. Transparenz und Offenlegung
Behördenblick legt offen:
- wenn Inhalte Meinungen oder Kommentare darstellen
- wenn Kooperationen bestehen
- wenn externe Autorinnen oder Autoren beteiligt sind
- wenn Inhalte korrigiert oder aktualisiert wurden
Transparenz stärkt Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
6. Trennung von Fakten, Analyse und Meinung
Behördenblick unterscheidet klar zwischen:
- Faktenberichterstattung
- Analyse / Einordnung
- Kommentar / Meinung
Meinungsbeiträge werden als solche gekennzeichnet. Analysen dürfen Fakten nicht verzerren. Diese Trennung entspricht den Standards von SRG SSR, NZZ und Tamedia.
7. Quellenkritik und Recherchemethoden
Quellen werden sorgfältig geprüft. Behördenblick verwendet:
- mehrere unabhängige Quellen, wenn möglich
- keine anonymen Quellen ohne zwingenden Grund
- keine Informationen, deren Herkunft zweifelhaft ist
Anonyme Quellen werden nur genutzt, wenn:
- deren Schutz notwendig ist
- ihre Glaubwürdigkeit geprüft wurde
- die Redaktion die Identität kennt
Recherchemethoden müssen ethisch vertretbar sein.
8. Umgang mit sensiblen Themen
Bei Themen wie:
- Gewalt
- Suizid
- Minderjährige
- psychische Erkrankungen
- laufende Verfahren
- Opfer von Behördenfehlern
gilt besondere Zurückhaltung. Die Berichterstattung muss:
- verantwortungsvoll
- nicht sensationalistisch
- faktenbasiert
- respektvoll
Diese Regeln basieren auf den Empfehlungen des Schweizer Presserats.
9. Keine Schleichwerbung, klare Trennung von Werbung und Redaktion
Behördenblick veröffentlicht keine Inhalte, die:
- Werbung darstellen
- verdeckte kommerzielle Interessen verfolgen
- Sponsoring verschleiern
Werbung wird klar gekennzeichnet. Redaktionelle Inhalte sind nicht käuflich.
10. Umgang mit Fehlern und Korrekturen
Fehler werden:
- offen
- zeitnah
- transparent
- nachvollziehbar
korrigiert. Korrekturen werden klar gekennzeichnet, ohne den ursprünglichen Kontext zu verfälschen.
11. Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit
Behördenblick versteht sich als Plattform für:
- Transparenz
- Aufklärung
- demokratische Teilhabe
- faktenbasierte Diskussion
Die Berichterstattung dient dem öffentlichen Interesse und fördert eine sachliche Debatte.
12. Zusammenarbeit mit Gastjournalisten
Gastjournalisten verpflichten sich zur Einhaltung dieses Kodex. Ihre Beiträge werden redaktionell geprüft, insbesondere hinsichtlich:
- Sorgfalt
- Faktenlage
- Quellen
- Fairness
- Persönlichkeitsrechten
- journalistischer Qualität
Die Redaktion kann Beiträge ablehnen oder zur Überarbeitung zurückgeben.
13. Zusammenarbeit mit akkreditierten Medienschaffenden
Pressevertreter erhalten Zugang zu:
- Pressemitteilungen
- Hintergrundinformationen
- Downloads
- Kontakt zur Redaktion
Behördenblick erwartet:
- korrekte Wiedergabe von Informationen
- Einhaltung journalistischer Standards
- verantwortungsvollen Umgang mit vertraulichen Unterlagen
14. Interne redaktionelle Verantwortung
Interne Mitarbeitende verpflichten sich zu:
- Vertraulichkeit
- sorgfältigem Umgang mit sensiblen Daten
- Einhaltung des Datenschutzes
- professionellem Verhalten
- korrekter Dokumentation
15. Sanktionen bei Verstoss
Bei Verstossen kann Behördenblick Zugänge sperren, Beiträge entfernen, Akkreditierungen entziehen oder rechtliche Schritte prüfen.
Download: Publizistischer Kodex (PDF)