Steuerbefreiung & Gemeinnützigkeit
Der Verein BEHÖRDENBLICK ist seit dem 1. August 2025 als gemeinnützige Institution anerkannt und durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern von den Kantons- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Die Steuerbefreiung gilt bis 31. Dezember 2028 und wird danach im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung erneuert.
Gemäss Art. 38a StG und Art. 33a DBG können natürliche Personen Spenden bis 20 % des steuerbaren Einkommens von den Steuern abziehen. Juristische Personen können Spenden bis 20 % des Reingewinns als geschäftsmässig begründeten Aufwand verbuchen.
Wir stellen für alle Spenden offizielle Spendenbescheinigungen aus.
Download: 👉 Verfügung der Steuerverwaltung des Kantons Bern (PDF)
