Nutzungsbedingungen & Haftungsausschluss – BEHÖRDENBLICK
Artikel 01 – Zweck und Geltungsbereich
BEHÖRDENBLICK unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei der Orientierung in behördlichen, administrativen und organisatorischen Angelegenheiten. Die angebotenen Leistungen umfassen insbesondere:
- Strukturierung von Unterlagen
- Analyse von Dokumenten
- Vorbereitung von Schreiben
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden
- Allgemeine Einschätzungen und Hinweise
BEHÖRDENBLICK bietet keine Rechtsberatung im Sinne des Anwaltsgesetzes.
Artikel 02 – Keine Rechtsberatung / Keine anwaltliche Vertretung
Alle Informationen, Einschätzungen und Dokumente von BEHÖRDENBLICK dienen ausschliesslich der Orientierung, Vorbereitung und Unterstützung. Sie ersetzen keine anwaltliche Beratung und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar.
BEHÖRDENBLICK tritt nicht als Rechtsanwalt, Vertreter oder Bevollmächtigter gegenüber Behörden, Gerichten oder Dritten auf.
Artikel 03 – Verantwortung der Klientinnen und Klienten
Die Klientinnen und Klienten sind selbst verantwortlich für:
- welche Dokumente sie weitergeben,
- an wen sie diese weitergeben,
- ob sie Inhalte verändern,
- ob sie Empfehlungen befolgen,
- welche Entscheidungen sie treffen.
BEHÖRDENBLICK übernimmt keine Verantwortung für Fehlinterpretationen, eigenmächtige Weitergabe von Dokumenten, unvollständige oder falsche Angaben sowie Folgen aus behördlichen oder rechtlichen Verfahren.
Artikel 04 – Haftungsausschluss
BEHÖRDENBLICK übernimmt keine Haftung für:
- rechtliche, finanzielle oder persönliche Folgen,
- behördliche Entscheide,
- gerichtliche Verfahren,
- oder Schäden aus der Nutzung bereitgestellter Informationen.
Alle Unterlagen werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erstellt.
Artikel 05 – Keine Garantie auf Vollständigkeit oder Richtigkeit
BEHÖRDENBLICK garantiert nicht die Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit der erstellten Dokumente oder Einschätzungen.
Artikel 06 – Pflicht zur Rücksprache mit Fachstellen
Bei rechtlichen, medizinischen, finanziellen oder psychischen Fragen wird ausdrücklich empfohlen, eine qualifizierte Fachstelle oder eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Artikel 07 – Vertraulichkeit
BEHÖRDENBLICK behandelt alle Informationen vertraulich. Die Verantwortung für die Weitergabe von Dokumenten liegt jedoch ausschliesslich beim Klienten.
Artikel 08 – Schriftliche Bestätigung
Vor jeder Zusammenarbeit muss der Klient schriftlich bestätigen:
- dass er die Nutzungsbedingungen gelesen hat,
- dass er den Haftungsausschluss akzeptiert,
- und dass er BEHÖRDENBLICK nicht als Rechtsvertretung betrachtet.
Artikel 09 – Empfehlung zum Beizug von Anwältinnen, Anwälten oder Fachstellen
BEHÖRDENBLICK ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsvertretung an. Bei Fällen, in denen eine rechtliche Beurteilung, eine verbindliche Rechtsauskunft oder eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist, wird ausdrücklich der Beizug einer qualifizierten Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts empfohlen.
BEHÖRDENBLICK weist Klientinnen und Klienten darauf hin, wenn ein Fall nur durch eine anwaltliche Fachperson korrekt bearbeitet werden kann, insbesondere wenn:
- rechtliche Fristen laufen,
- ein behördliches oder gerichtliches Verfahren droht oder läuft,
- komplexe erbrechtliche, zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Fragen betroffen sind,
- eine Vertretung gegenüber Behörden oder Gerichten notwendig ist,
- oder eine verbindliche Rechtsauskunft benötigt wird.
BEHÖRDENBLICK übernimmt keine Verantwortung, wenn trotz Empfehlung keine anwaltliche Unterstützung beigezogen wird.
Der Verein kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit anpassen. Massgeblich ist die jeweils auf der Website veröffentlichte Version.